Zugleich nahm das Rechtsamt summarische Einschätzungen hinsichtlich des Gebäudeabstandes des Bauvorhabens zum Nebengebäude Nr. […] auf der Nachbarparzelle Nr. B.________, der Ausfahrt des überdachten Parkplatzes und der Strassenanschlussbewilligung des in der südöstlichen Parzellenecke geplanten Besucherparkplatzes vor. Das Rechtsamt hielt fest, dass die Grundeigentümerschaft der Parzelle Nr. B.________ das Näherbaurecht hinsichtlich ihres Nebengebäudes Nr. […] nicht erteilt habe und fraglich sei, ob für die Erteilung einer Ausnahmebewilligung von besonderen Verhältnissen ausgegangen werden könne. Weiter führte es aus, dass für einen