3. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVD leitet1, führte den Schriftenwechsel durch und holte die Vorakten ein. Die Stadt Langenthal reichte am 13. Februar 2023 eine Stellungnahme ein, verzichtete jedoch auf das Stellen eines Antrags. Die Beschwerdegegnerschaft beantragt mit Beschwerdeantwort vom 15. Februar 2023 die Abweisung der Beschwerden und die Erteilung der Baubewilligung.