Die Beschwerdeführenden 3 und 4 erhoben am 12. Januar 2023 ebenfalls Beschwerde bei der BVD. Sie beantragen die Aufhebung des Gesamtentscheids vom 28. November 2022 wegen Verletzung des Orts- und Landschaftsbildes. Eventualiter sei die Angelegenheit im Sinne der Erwägungen zur Neubeurteilung an die Vorinstanz zurückzuweisen. Zudem beantragten die Beschwerdeführenden 3 und 4, das Bauvorhaben sei im Beschwerdeverfahren durch die kantonale Kommission zur Pflege der Orts- und Landschaftsbilder (OLK) beurteilen zu lassen.