2. Dagegen reichten am 11. Januar 2023 die Beschwerdeführenden 1 und 2 Beschwerde bei der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD) ein. Sie beantragen, der Gesamtentscheid vom 28. November 2022 sei aufzuheben und dem Bauvorhaben sei der Bauabschlag zu erteilen. Sie bringen Rügen in Zusammenhang mit dem Ortsbild, dem Strassen- und Gebäudeabstand, der Erdwärmesonden und der Strassenanschlussbewilligung vor.