Ob es sich hierbei bereits um einen Beschluss der Stockwerkeigentümergemeinschaft über die Erstellung von drei zusätzlichen Parkplätzen handelt, kann offen gelassen werden. Fest steht jedenfalls, dass an der ausserordentlichen Stockwerkeigentümerversammlung vom 17. Oktober 2022 alle Stockwerkeigentümer und die Beschwerdeführerin teilnahmen. Mit Ausnahme der Beschwerdeführerin stimmten die Stockwerkeigentümer an dieser Versammlung mit einer Wertquote von 944.96 dem geplanten Bauvorhaben zu und beauftragten den Verwalter, das Baugesuch fristgerecht einzureichen.71 Der Beschluss vom 17. Oktober 2022 wurde von Dreiviertel der Stockwerkeigentümer und damit einer Mehrheit getroffen.