Die Gemeinde bringt in ihrer Stellungnahme vom 5. Mai 2023 vor, sie habe gegenüber der Beschwerdegegnerin widersprüchliche Angaben bezüglich den Eingabetermin gemacht. Sie sei der Auffassung, dass aufgrund des Werdegangs wichtige Gründe gegeben seien, um auf das am 10. November 2022 eingereichte Baugesuch einzutreten. Im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens habe die Beschwerdeführerin die Möglichkeit, eine begründete Einsprache einzureichen. Zudem hätten die juristischen Abklärungen gezeigt, dass es für das Baubewilligungsverfahren keiner Einstimmigkeit der Stockwerkeigentümer bedürfe.