In ihren Schlussbemerkungen vom 18. Juni 2023 führt die Beschwerdegegnerin erneut aus, sie wolle mit dem Bauvorhaben unter anderem ihren Parkplatznotstand lösen. Die Beschwerdeführerin habe leider nicht an der Stockwerkeigentümerversammlung vom 5. April 2022 teilgenommen, obwohl die Einladung ordentlich erfolgt und der Parkplatzneubau traktandiert gewesen seien. Auch habe sie dann leider die Möglichkeit verpasst, innert 30 Tagen bezüglich des Parkplatzbeschlusses zu reagieren. Ausserdem habe sie bis zum Zeitpunkt der Vorbereitungsarbeiten nie interveniert und kommuniziert, dass sie gegen das Vorhaben sei.