Die Beschwerdegegnerin bringt in ihrer Beschwerdeantwort vom 4. Mai 2023 vor, sie sei mit den Begründungen in der Beschwerde nicht einverstanden. Die Beschwerdeführerin sorge auch in anderen Belangen der Stockwerkeigentümergemeinschaft für Unstimmigkeiten. Die Stockwerkeigentümerversammlung vom 5. April 2022 sei gemäss Reglement einberufen worden. Unter dem Traktandum Nr. 12 seien die drei zusätzlichen Parkplätze diskutiert worden. Auf der Parzelle seien für zehn Wohnungen nur zwei bewilligte Parkplätze vorhanden. Besucherparkplätze gebe es keine. Im Protokoll sei der Beschluss für das Bauvorhaben festgehalten und mit einem Plan dokumentiert worden.