In ihrer Duplik vom 5. Juli 2023 ergänzt die Beschwerdeführerin, an der Stockwerkeigentümerversammlung vom 5. April 2022 sei kein Beschluss über die Erstellung der Parkplätze protokolliert worden. Am 5. April 2022 seien hinter ihrem Rücken, in Ausnützung ihrer Abwesenheit, die Parkplätze initiiert worden. Der Beschluss sei erst anlässlich der Stockwerkeigentümerversammlung vom 17. Oktober 2022, nach Erstellung der Parkplätze, ergangen. Die Beschwerdeführerin habe sich von Anfang an gegen dieses Projekt zur Wehr gesetzt und gegen den Beschluss gestimmt. Sie sei von den übrigen Stockwerkeigentümern nie ernst genommen bzw. übergangen worden.