Folglich erübrigt sich auch die Einholung der relevanten Protokolle der Bau- und Planungskommission Neuenegg. Der entsprechende Beweisantrag der Beschwerdeführerin wird abgewiesen. 6. Nachträgliches Baugesuch a) Die Beschwerdeführerin bringt vor, der Verwalter der Beschwerdegegnerin habe das Baugesuch erst am 10. November 2022 elektronisch und damit nach Ablauf der Frist gemäss Dispositiv-Ziff. 5 der Verfügung vom 27. September 2022 eingereicht. Ein Fristerstreckungsgesuch der Beschwerdegegnerin sei nicht aktenkundig. Es sei auch nicht ersichtlich,