Erst ab diesem Zeitpunkt wäre die Gemeinde gehalten gewesen, auch die Beschwerdeführerin über alle Verfahrensschritte zu informieren. Sodann ist die E-Mail der Gemeinde vom 10. Januar 2023, in der sie sich von den «Drohungen an die Bauverwaltung» distanziert, als Reaktion auf die E-Mail der Beschwerdeführerin vom 23. Dezember 2022 zu verstehen.52 Darin hatte die Beschwerdeführerin angekündigt, rechtliche Schritte gegenüber der Bauverwaltung zu prüfen.53 Dass sich die Gemeinde von diesen Vorwürfen distanzierte erscheint nachvollziehbar und führt noch nicht dazu, dass sämtliche Mitglieder der Bau- und Planungskommission in den Ausstand treten müssten.