a) Mit ihrem Rechtsbegehren Nr. 4 beantragt die Beschwerdeführerin, es sei die Befangenheit der Behördenmitglieder der Bau- und Planungskommission, insbesondere des Präsidenten A.________ festzustellen und diese seien anzuweisen, gemäss Art. 9 Abs. 1 lit. f VRPG in den Ausstand zu treten. Die Beschwerdeführerin macht geltend, sie sei im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens von der Vorinstanz rechtsungleich und voreingenommen behandelt worden. Anstatt die Wiederherstellung gemäss Verfügung vom 27. September 2022 durchzusetzen, sei ihr gegenüber unbegründet, rechtswidrig und willkürlich ein Wiederherstellungsverfahren betreffend ihrer Studiowohnungen eingeleitet worden.