In ihrem Schreiben vom 9. November 2022 teilte die Beschwerdegegnerin erneut mit, dass sich die Beschwerdeführerin gegen das Bauvorhaben geäussert habe.44 In diesem Zusammenhang gilt zu berücksichtigen, dass die Baubewilligungsbehörde nach Eingang der Baueingabe grundsätzlich eine vorläufige formelle Prüfung der Baueingabe vornimmt, ohne dass bereits sämtlichen in irgend einer Art und Weise vom Baugesuch betroffenen Personen das rechtliche Gehör gewährt werden müsste (vgl. Art. 17 und Art. 18 BewD45). Art. 25 BewD räumt der Baubewilligungsbehörde sogar die Möglichkeit ein, bis nach der materiellen Prüfung der Baueingabe mit der Bekanntmachung zuzuwarten.