Nach dem Antrag der Beschwerdeführerin, es sei nicht auf das Baugesuch einzutreten, hat die Bau- und Planungskommission der Gemeinde Neuenegg mit Schreiben vom 15. Februar 2023 unter dem Titel «weiteres Vorgehen» unter anderem festgehalten, das ordentliche Baubewilligungsverfahren werde durchgeführt. Da spätestens am 10. November 2022 das nachträgliche Baubewilligungsverfahren hängig war, kann es sich beim Schreiben vom 15. Februar 2023 nicht um eine formelle Eröffnung des Verfahrens handeln. Das Schreiben vom 15. Februar 2023 ist vielmehr dahingehend zu verstehen, als dass die Gemeinde an ihrer Auffassung festhält, wonach das nachträgliche Baugesuch rechtzeitig eingereicht worden sei.