hat der Beschwerdeführerin am 9. Mai 2023 vollständige Akteneinsicht gewährt. Die Parteien erhielten anschliessend Gelegenheit, Schlussbemerkungen einzureichen. Mit Schreiben vom 1. Juni 2023 verzichtete die Gemeinde auf das Einreichen von Schlussbemerkungen. Die Beschwerdeführerin reichte am 16. Juni 2023 Schlussbemerkungen sowie eine Honorarnote ein. Die Beschwerdegegnerin reichte am 18. Juni 2023 Schlussbemerkungen ein. Die Schlussbemerkungen wurden den Verfahrensbeteiligten mit Verfügung vom 22. Juni 2023 zugestellt. Die Beschwerdegegnerin reichte daraufhin am 2. Juli 2023 eine Replik ein.