1. Es sei, gemäss Ziffer 2 der rechtskräftigen Verfügung der Vorinstanz vom 27. September 2022 (Ref. BP-2022-770), von Amtes wegen die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustandes auf dem Grundstück Neuenegg Gbbl.-Nr. H.________, nämlich den Rückbau der drei Parkplätze und die Wiederherstellung der Rasenfläche mit Bepflanzung, anzuordnen und umzusetzen, notfalls mit Polizeigewalt und unter Androhung der Straffolgen von Art. 292 StGB. 2. Es sei auf das Baugesuch vom 10. November 2022 im Baubewilligungsverfahren der Vorinstanz, Ref. 2022-5518, nicht einzutreten und das Baugesuchsverfahren Ref.