Die Gesuchsakten können nach der Eröffnung des Verfahrens (Publikation im Anzeiger Laupen) während 30 Tagen eingesehen werden. e) Allfällige Rechtsbegehren sind während der Auflagefrist einzureichen. f) Allfällige Rechtsbegehren werden anschliessend durch die Baubewilligungsbehörde (Bau- und Planungskommission) behandelt. 2. Gegen dieses Schreiben reichte die Beschwerdeführerin am 20. März 2023 Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland ein. Sie stellt darin folgende Rechtsbegehren: