a) Das ordentliche Baubewilligungsverfahren wird durchgeführt. b) Die eingereichten Gesuchsunterlagen haben Mängel gezeigt, welche dem Gesuchsteller per eBau zur Nachbesserung eröffnet werden. Die Mängel gilt es innert 30 Tagen nach Eröffnung per eBau bereinigt einzureichen. c) Die Verfahrensbeteiligten werden mit einem Verfahrensprogramm zu gegebener Zeit informiert. Anschliessend wird das Verfahren eröffnet und das Baugesuch wird im Anzeiger Laupen publiziert. d) Die Gesuchsakten können nach der Eröffnung des Verfahrens (Publikation im Anzeiger Laupen) während 30 Tagen eingesehen werden.