Am 16. November 2022 focht die Beschwerdeführerin den Beschluss der Beschwerdegegnerin vom 17. Oktober 2022 an. Das entsprechende Schlichtungsverfahren vor der Schlichtungsbehörde Bern-Mittelland wurde bis zum Entscheid der Gemeinde über das nachträgliche Baugesuch sistiert.6 Zudem erkundigte sich die Beschwerdeführerin am 14. Dezember 2022 per E-Mail bei der Gemeinde nach dem Verfahrensstand des nachträglichen Baubewilligungsverfahrens. Die Gemeinde stellte der Beschwerdeführerin mit E-Mail vom 15. Dezember 2022 das nachträgliche Baugesuch zu. Gleichentags teilte die Beschwerdeführerin der Gemeinde mit, sie dürfe nicht auf das verspätete Baugesuch eintreten.