Nachdem mit Terrainarbeiten begonnen worden war, forderte die Gemeinde Neuenegg mit Verfügung vom 27. September 2022 die Beschwerdegegnerin auf, die Bauarbeiten für die Aussenparkplätze sofort einzustellen und die Umgebung innert 90 Tagen in den ursprünglichen Zustand (begrünte Rasenfläche mit Bepflanzung) zurückzubauen. Für den Fall der Nichtbefolgung wurde die Ersatzvornahme angedroht. Gleichzeitig wies die Gemeinde auf die Möglichkeit eines nachträglichen Baugesuchs hin.