Die beiden Studiowohnungen sind Gegenstand des Beschwerdeverfahrens RA Nr. 120/2023/15. Die Beschwerdegegnerin beschloss an ihrer Versammlung vom 4. April 2022, drei Aussenparkplätze auf der Grünfläche neben den Studiowohnungen der Beschwerdeführerin zu erstellen, wobei Letztere nicht an der Versammlung teilgenommen hatte.1 1 Vgl. die Beilagen zur Beschwerdeantwort der Beschwerdegegnerin vom 4. Mai 2023 1/20 BVD 110/2023/58