5/7 BVD 110/2023/56 Auslegung widerspricht Art. 3 Abs. 1 und A3.2 GBR und ist durch die Gemeindeautonomie nicht mehr gedeckt. Die maximal zulässige Gebäudehöhe wird überschritten. Daher ist das Bauvorhaben nicht bewilligungsfähig. 4. Zusammenfassung, Kosten