Vorliegend wurde die Gebäudehöhe auf der Westseite des geplanten Gebäudes in der Fassadenmitte bis oberkant zweites Vollgeschoss gemessen und mit 8.20 m ausgewiesen. In diesem Bereich des Gebäudes, d.h. im mittleren Bereich der Fassade, ist der Rücksprung bis zur Attika nicht durchgezogen und als begehbare Terrasse ausgestaltet und weist dementsprechend keine Brüstung auf. Auf der linken und rechten Seite der Westfassade sind Terrassen mit Brüstungen vorgesehen. Die Brüstungen links und rechts der Fassadenmitte enden einen Meter über der im Plan eingezeichneten, maximal zulässigen Gebäudehöhe von 8.20 m und überragen diese somit.