e) Aufgrund der Baugesuchspläne, den in den Vorakten enthaltenen Plänen zum abzubrechenden Gebäude und dem von der Beschwerdegegnerschaft eingereichten Dokument des Nachführungsgeometers der Gemeinde Münsingen scheint es plausibel, dass die Hangneigung 10 % überschreitet und der Hangzuschlag von 1.00 m in Anspruch genommen werden kann. Diese Frage kann aber offen gelassen werden, da vorliegend die Gebäudehöhe auch bei Inanspruchnahme des Hangzuschlags überschritten wird: