Die berechnete Hangneigung entspreche nicht den Vorgaben aus der Rechtsprechung, weshalb nicht nachgewiesen sei, dass die Hangneigung innerhalb des Gebäuderisses mindestens 10 % betrage. Der Hangzuschlag sei nicht zu gewähren und somit sei dem Bauvorhaben aufgrund der 4 Aldo Zaugg/Peter Ludwig, Kommentar zum Baugesetz des Kantons Bern, Band I, 5. Aufl., Bern 2020, Art. 32-32d N. 13 5 Münsingen 2030 – vorausschauend gestalten, Erläuterungsbericht und Baureglement vom 15. Mai 2022 (nGBR); ab- rufbar auf der Homepage der Gemeinde Münsingen 6 Baureglement der Einwohnergemeinde Münsingen vom 16. Juni 2010