Die erste öffentliche Auflage ist im April 2021 erfolgt.5 Das Baugesuch wurde vor der ersten öffentlichen Auflage der Ortsplanungsrevision eingereicht. Zudem ist das neue Baureglement noch nicht genehmigt, so dass sich auch die Frage der Berücksichtigung des neuen Rechts nicht stellt. Die Bauherrschaft hat das Bauvorhaben auch nicht im Hinblick auf das neue Recht eingereicht. Das Bauvorhaben ist nach den geltenden Bestimmungen des GBR6 von 2010 zu beurteilen. 3. Gebäudehöhe