2. Dagegen reichten die Beschwerdeführenden am 31. März 2023 Beschwerde bei der Bauund Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD) ein. Sie beantragen die Aufhebung des Gesamtbauentscheids vom 2. März 2023 und die Erteilung des Bauabschlags, eventualiter die Rückweisung des Verfahrens an die Vorinstanz für weitere Abklärungen. Sie machen insbesondere geltend, eine Projektänderung sei von der Vorinstanz nicht beurteilt worden, Berichte der Fachbehörden würden sich widersprechen, die maximale Gebäudehöhe sei nicht eingehalten, die Anforderungen für Aufenthalts- und Spielflächen seien nicht eingehalten und die Aufenthaltsfläche sei nicht hindernisfrei zugänglich.