1. Der Beschwerdegegner 1 und die Beschwerdegegnerin 2 reichten am 14. Dezember 2020 bei der Gemeinde Münsingen ein Baugesuch ein für den Abbruch des Wohnhauses L.________strasse 7b und den Neubau eines Mehrfamilienhauses auf derselben Parzelle Münsingen Grundbuchblatt Nr. M.________. Die Parzelle liegt in der Wohnzone W2. Im Laufe des Baubewilligungsverfahrens reichte die Beschwerdegegnerschaft zwei Projektänderungen ein. Gegen das Bauvorhaben und die Projektänderungen erhoben unter anderen die Beschwerdeführenden Einsprache. Mit Gesamtbauentscheid vom 2. März 2023 erteilte die Gemeinde Münsingen die Baubewilligung.