Die Beschwerdegegnerin und der Beschwerdegegner haften solidarisch für den gesamten Betrag. Eine separate Zahlungseinladung folgt, sobald dieser Entscheid in Rechtskraft erwachsen ist. Die Kosten des erstinstanzlichen Baubewilligungsverfahrens von CHF 4234.85 werden der Beschwerdegegnerschaft zur Bezahlung auferlegt. Für das Inkasso dieser Kosten ist das Regierungsstatthalteramt Biel/Bienne zuständig. 3. Die Beschwerdegegnerschaft hat den Beschwerdeführenden 1 bis 7 die Parteikosten im Betrag von CHF 5955.80 (inkl. Mehrwertsteuer) zu ersetzen.