Der Rechtsvertreter der Beschwerdeführenden 1 bis 7 macht Parteikosten in der Höhe von CHF 7416.20 geltend (Honorar CHF 6886.– und Mehrwertsteuer CHF 530.20). Im vorliegenden Fall ist der gebotene Zeitaufwand als knapp durchschnittlich zu werten, da nur ein Schriftenwechsel zur Projektänderung stattfand und kein Beweisverfahren durchgeführt wurde. Angesichts der Baukosten gemäss Baugesuch von rund CHF 1 510 000.– ist die Bedeutung der Streitsache als durchschnittlich einzustufen. Mit Blick auf die umstrittenen Rechtsfragen ist auch die Schwierigkeit des Prozesses insgesamt durchschnittlich. Daher erscheint ein Honorar von CHF 5130.– als angemessen.