Die Gemeinde hat mit Amtsbericht vom 12. September 2022 dem Strassenanschluss zugestimmt und festgehalten, im Rahmen der Voranfrage sei die Erschliessung so angepasst worden, dass vorwärts auf die R.________strasse gefahren werden könne.60 Es ist davon auszugehen, dass die Gemeinde lediglich den Strassenanschluss im Süden, nicht jedoch den Zugang im Nordwesten beurteilt hat. In casu liegt der Schluss nahe, dass aufgrund der Breite des Nordwestzuganges und der Grösse des Vorplatzes eine Nutzung als Zufahrt und Parkplatz möglich wäre.