b) Des Weiteren geht aus dem Grundrissplan des Erdgeschosses vom 25. April 2023 hervor, dass die Beschwerdegegnerschaft nicht nur im Süden der Parzelle einen Strassenanschluss zu den Garagenplätzen plant. Auch im Nordwesten ist entlang des U.________weg auf einer Länge von ca. 6 m ein ungefähr 3 m breiter, gepflasterter Zugang sowie eine Art gepflasterter Vorplatz von 78 m2 vor dem Hauseingang vorgesehen. Zugänge, Zufahrten, Weganschlüsse und Einmündungen aller Art auf öffentliche Strassen, ihre Erweiterung und gesteigerte Benutzung bedürfen der Bewilligung des zuständigen Gemeinwesens (Art. 85 Abs. 1 SG). Gemäss Art.