a) Die Beschwerdegegnerschaft plant den Neubau eines Einfamilienhauses mit Installation einer Wärmepumpe mit Ausseneinheit im nördlichen Bereich der Bauparzelle. In ihrem Ausnahmegesuch für die Unterschreitung des Strassenabstands vom 28. Juni 2022 führt sie in diesem Zusammenhang unter anderem aus, aufgrund des nordseitigen, nicht unterkellerten Gebäudeteils sei die Überdeck-Positionierung der Wärmepumpe im Technikraum mit Aus- und Einblasschacht nicht umsetzbar. Als Alternative dazu biete sich diese aussen aufgestellte Umsetzung an. Die Positionierung und Ausrichtung des Wärmeerzeugers leite sich sowohl von der Gestaltung des Zugangs, wie auch von der Berücksichtigung der minimalen