Unsere Bedenken betreff[end] der südwestlichen Auskragung des Balkons des Obergeschosses und der Erschliessungstreppe vom Balkon in den Garten sowie die Einbindung des Nebengebäudes in den Parzellenabschuss bleiben beste[h]en. Wir verweisen auf die, in unserem Mitbericht vom 07.11.2022 umschriebenen möglichen Lösungsansätze.53