BNR folgt somit, dass der Berner Heimatschutz nicht nur für Fälle, die für das Orts- und Landschaftsbild von Bedeutung sind, beigezogen werden kann, sondern auch bei speziellen gestalterischen Fragen. Die BVD anerkennt im Übrigen, dass die Bauberaterinnen und Bauberater des Berner Heimatschutzes über das erforderliche Fachwissen verfügen und mit der Aufgabe vertraut sind, Bauvorhaben auf ihre Verträglichkeit mit dem Orts- und Landschaftsbild zu beurteilen.50 d) Der Berner Heimatschutz hat das Bauvorhaben im vorinstanzlichen Verfahren mehrmals beurteilt. Mit Stellungnahme vom 29. August 2022 hielt er unter anderem fest: