Die Form- und Bildsprache des geplanten Gebäudes entspreche derjenigen der Wohnhäuser in der Siedlung «B.________». Es handle sich um vergleichbare Gebäudetypen (Pultdächer). Das Wohngebäude habe eine gute Gesamtwirkung auf die Umgebung und füge sich besser ins Quartier ein als andere Gebäude. Aufgrund der vielseitigen Gebäudetypen in der unmittelbaren Umgebung könne nicht ernsthaft behauptet werden, dass das Gebäude der Beschwerdegegnerschaft nicht den ortsüblichen oder vorherrschenden Merkmalen entsprechen würde.