BNR nicht. Zudem erfülle auch die mächtig aufragende Südfassade mit dem Garagenvorbau die Anforderungen an eine gute, der Umgebung angepassten Gesamtwirkung klar nicht. Die Beschwerdeführenden 1 bis 7 beantragen, dass das Bauvorhaben unter Berücksichtigung der geschützten Bauten in der unmittelbaren Nachbarschaft nochmals durch den Berner Heimatschutz oder die Kommission zur Pflege der Orts- und Landschaftsbilder (OLK) beurteilt wird.