Der Amtsbericht vom 12. September 2022 ist vielmehr negativ. Daran ändert auch die Stellungnahme der Bauinspektorin der Gemeinde Ligerz vom 29. Juni 2021 nichts. Die Stellungnahme der Bauinspektorin fiel zwar anders als der Amtsbericht vom 12. September 2022 positiv aus und stellte die Ausnahmebewilligung für die Bauteile über und im Strassenabstand in Aussicht.47 Wie bereits dargelegt, handelt es sich bei der Stellungnahme der Bauinspektorin im Bauvoranfrageverfahren lediglich um eine erste, unverbindliche Einschätzung aufgrund der im Bauvoranfrageverfahren eingereichten Unterlagen.