Die Terrasse des Obergeschosses erweitert den Innenraum und bildet so eine klare, rechteckige Geometrie des Obergeschosses. Aus dem ruhigen Erscheinungsbild resultiere die marginale Unterschreitung des Strassenabstandes in der südwestlichen Fassadenecke. […] 40 Siehe dazu Vortrag des Regierungsrates an den Grossen Rat zum Strassengesetz, in Tagblatt des Grossen Rates