Weiter ersichtlich ist, dass die Terrasse im Obergeschoss auf einer Länge von ca. 2.90 m in den Strassenabstand hineinragt. Mit Ausnahmegesuch vom 28. Juni 2022 ersucht die Beschwerdegegnerschaft um eine Ausnahme vom Strassenabstand für den mit der Projektänderung vom 25. April 2023 weggefallenen Schopf und die ausserhalb des Strassenabstands verschobene Wärmepumpe sowie für die Terrasse im Obergeschoss, die über eine Länge von 2.70 m den Strassenabstand zur R.________strasse unterschreitet, am äussersten Punkt um 1.40 m. Die Ausnahme begründet die Beschwerdegegnerschaft wie folgt: