c) Aus dem Grundrissplan vom 25. April 2023 folgt, dass der Aussensitzplatz im Erdgeschoss auf der Westseite an drei Stellen auf einer Länge von ca. 2.5 m, 3.3 m und 4.2 m in den Strassenabstand hineinragt. Weiter ersichtlich ist, dass die Terrasse im Obergeschoss auf einer Länge von ca. 2.90 m in den Strassenabstand hineinragt.