Indem die Gemeinde verlange, dass Bauten so zu planen seien, dass keine Ausnahmen beansprucht würden und gleichzeitig selber um Ausnahmen ersuche, verhalte sie sich widersprüchlich. Mit ihrer Stellungnahme vom 29. Juni 2021 im Rahmen der Bauvoranfrage habe die Gemeinde eine Vertrauenslage geschaffen. Schliesslich überzeuge die Gestaltung der Terrasse in gestalterischer Hinsicht. Ein «Abschneiden» des fraglichen Terrassenteils oder ein Zurücknehmen innerhalb des Bauverbotsstreifens widerspreche der klaren architektonischen Formsprache und hätte daher gestalterisch eine nachteilige Wirkung.