Dass Gebäudeteile im Strassenabstand erstellt werden dürften, entspreche mit Blick auf die umliegenden Parzellen und den Grundbuchplan der gängigen Praxis der Gemeinde. Die Beschwerdegegnerschaft nennt diesbezüglich mehrere Gebäude und legt in ihrer Beschwerdeantwort entsprechende Fotos bei. Weiter führt sie aus, auch die Gemeinde selbst beanspruche die Erteilung von Ausnahmebewilligungen, wie aus dem aktuell aufgelegten Ausnahmegesuch vom 17. Februar 2023 an das Regierungsstatthalteramt Biel/Bienne hervorgehe. Indem die Gemeinde verlange, dass Bauten so zu planen seien, dass keine Ausnahmen beansprucht würden und gleichzeitig selber um Ausnahmen ersuche, verhalte sie sich widersprüchlich.