Ausserdem sei das überragende Terrassenteil nach unten und oben offen. Die Absturzsicherung der Terrasse werde aus Glas erstellt und wirke damit durchlässig. Das Lichtraumprofil sei eingehalten. Durch die Gewährung der Ausnahmebewilligung würden keine öffentlichen Interessen verletzt. Das bestehende Gebäude auf der Parzelle Nr. N.________ weise ebenfalls einen auskragenden Balkon auf, der in den Strassenabstand reiche. Das unterstreiche, dass ein Ausnahmegrund gegeben sei. Dass Gebäudeteile im Strassenabstand erstellt werden dürften, entspreche mit Blick auf die umliegenden Parzellen und den Grundbuchplan der gängigen Praxis der Gemeinde.