Der Balkon bzw. die Terrasse sei offensichtlich keine leicht entfernbare Kleinbaute und es sei nicht ersichtlich, weshalb sie in den Strassenabstand hineinragen sollte. Auch die Gemeinde vertrete die Ansicht, dass Neubauten so zu planen seien, dass keine Ausnahmen beansprucht würden und der Heimatschutz habe in seiner Stellungnahme vom 7. November 2022 explizit diesen Balkonvorsprung kritisiert.