In ihrer Stellungnahme zur Projektänderung und den Schlussbemerkungen vom 22. Juni 2023 führen die Beschwerdeführenden 1 bis 7 aus, auch mit der Projektänderung rage der Balkon im Obergeschoss weiterhin in den Strassenabstand. Die Voraussetzungen einer Ausnahmebewilligung seien nicht erfüllt. Der Balkon bzw. die Terrasse sei offensichtlich keine leicht entfernbare Kleinbaute und es sei nicht ersichtlich, weshalb sie in den Strassenabstand hineinragen sollte.