Die Voraussetzungen für die Erteilung einer Ausnahmebewilligung für die Unterschreitung des Strassenabstandes seien nicht erfüllt. Diese Haltung werde auch im Amtsbericht der Gemeinde vom 12. September 2022 vertreten. Es sei nicht erklärbar, weshalb der angefochtene Entscheid zum Schluss komme, die Gemeinde habe mit ihrem Amtsbericht vom 12. September 2022 die Erteilung der Ausnahmebewilligung beantragt. Im Übrigen würden aufgrund der Beurteilung des Berner Heimatschutzes auch öffentliche Interessen gegen die gewährten Ausnahmen sprechen.