e) Weiter gerügt ist auch die Gebäudehöhe an der Südfassade. In diesem Zusammenhang ist umstritten, ob das Gebäude gestaffelt ist (vgl. Art. 4.2 Abs. 2 Bst. g BNR sowie den Anhang 1 zum BNR). Dies kann jedoch offen gelassen werden. So geht aus dem Schnitt- und Fassadenplan vom 25. April 2023 hervor, dass die Beschwerdegegnerschaft auf der Südseite von einer Gebäudehöhe von 5.92 m ausgeht, wobei sie diese gleich wie an der Ostfassade ab dem rekonstruierten Terrain misst (vgl. insbesondere den Schnitt C-C). Wie aufgezeigt ist aber das bestehende Terrain massgebend. Konservativ gemessen beträgt die Gebäudehöhe an der Südfassade deshalb 6.5 m.