Soweit die Ostfassade die Terrasse im ersten Obergeschoss mitumfassen würde, zumindest bis auf Höhe der Stützsäulen im Erdgeschoss, verschöbe sich die Fassadenmitte Richtung Süden und käme ungefähr an derjenigen Stelle zu liegen, an welcher auf dem Schnitt- und Fassadenplan vom 25. April 2023 die durchgezogene Hilfslinie mit der Angabe «GH = 6.00» eingezeichnet ist. Das bestehende Terrain liegt an dieser Stelle deutlich tiefer als an derjenigen, wo die Beschwerdegegnerschaft die Gebäudehöhe gemessen hat, und es ergäbe sich eine Gebäudehöhe von nahezu 8 m. Auch in diesem Fall wäre