d) Die Beschwerdegegnerschaft hat auf dem Schnitt- und Fassadenplan vom 25. April 2023 auf jeder Fassadenseite jeweils eine Fassadenmitte eingezeichnet. Da vom bestehenden Terrain aus zu messen ist, beträgt die Gebäudehöhe an der eingezeichneten Mitte der Ostfassade nicht wie angegeben 6.00 m, sondern konservativ gemessen ca. 7.00 m. Die Gebäudehöhe an der Ostfassade ist damit deutlich überschritten. Die von der Beschwerdegegnerschaft zitierte Bestimmung im Anhang 1 BNR zu den Abgrabungen ist für die Bestimmung der Gebäudehöhe an der Ostfassade unbeachtlich.